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4. Februar 2025  (aktualisiert am 8. Juli 2025)

Smart Meter – ab 2025 wird der Einbau intelligenter Stromzähler teilweise zur Pflicht

von  textbroker | 7 Min. Lesezeit | #Smart-Meter  #Energiewende   #Stromzähler  #Stromnetz  #Digitalisierung 
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Immer wieder gibt es Forderungen, dass Stromnetze intelligenter werden müssen, um die Energiewende zu schaffen. Smart Meter leisten einen wichtigen Beitrag zu einem intelligenten Netz. 2025 findet ein erster Schritt in diese Richtung statt, denn der Einbau von intelligenten Stromzählern ist nun teilweise verpflichtend.

Smart Meter: So funktionieren die intelligenten Stromzähler

Bei einem Smart Meter handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der die klassischen Zähler ersetzt. Durch die digitale Technik sind erweiterte Funktionen möglich, die mit den alten Zählern so nicht realisierbar sind.

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Beispielsweise verfügen Smart Meter über Möglichkeiten zur Datenfernübertragung, die über das Mobilfunknetz mit einem Gateway erfolgt. Um die Verbindung zum Netzwerk herzustellen, besitzen die Smart Meter eine SIM. Gleichzeitig erfassen sie den Stromverbrauch in Echtzeit. Diese Daten gelangen zum Netzbetreiber und dem Stromversorger sowie in der Regel auch zu den Verbrauchern.
Auf diesem Weg ist mit Smart Metern eine Fernablesung der Verbrauchswerte möglich. Die Zeiten, in denen die Zählerstände vor Ort abgelesen werden mussten, sind mit den Smart Metern also vorbei. Zudem sind die intelligenten Stromzähler fernsteuerbar. So haben Netzbetreiber und Stromanbieter Zugriff auf den Stromzähler und seine Funktionen.

Smart Meter bieten auch Schnittstellen für die Nutzer. In der Regel stellen Stromanbieter eine App bereit, die Zugriff auf die Daten und die Funktionen des Smart Meters gibt. Das bietet Verbrauchern ganz neue Optionen, den eigenen Stromverbrauch zu verwalten.

Neue Regelungen ab 2025: In diesen Fällen sind Smart Meter Pflicht

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Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende führt die Bundesregierung schrittweise einen verpflichtenden Wechsel auf Smart Meter ein. Ab Anfang 2025 sind Verbraucher, die zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, sowie Betreiber einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung zwischen sieben und 100 kW betroffen. Dazu zählen private wie auch gewerbliche Stromkunden.
Weiterhin müssen alle Verbraucher, die nach dem 1. Januar 2024 eine Wärmepumpe oder eine Ladestation für Elektrofahrzeuge installiert haben, ebenfalls auf Smart Meter umrüsten. Um den Umbau müssen sich Immobilienbesitzer jedoch nicht selbst kümmern. Die Pflicht gilt für den Messstellenbetreiber, der auch den Austausch der Stromzähler organisiert und durchführt.

Warum sind Smart Meter für die Energiewende wichtig?

Für die Energiewende spielen Smart Meter eine zentrale Rolle, denn sie erlauben eine bessere Steuerung von Verbrauch und Stromproduktion in Echtzeit sowie auf lokaler Ebene. Diese Eigenschaften stehen sowohl den Netzbetreibern als auch den Verbrauchern zur Verfügung.

So sind Smart Meter notwendig, um den Verbrauchern flexible Stromtarife anbieten zu können.

  • Diese Tarife orientieren sich am aktuellen Strompreis der Börse.
  • Das erfordert es, den Stromverbrauch präzise in Intervallen zu erfassen, beispielsweise im Viertelstundentakt.
  • Smart Meter ermöglichen dies und protokollieren exakt, in welchen Phasen Verbraucher Strom zu welchem Preis bezogen haben.
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Verbraucher profitieren ebenfalls von der digitalen Technik. Sie erhalten künftig präzise Verbrauchsprofile, die über den monatlichen, täglichen und stündlichen Stromverbrauch Auskunft geben. Mit diesen Informationen ist es einfacher, den eigenen Verbrauch zu optimieren. Besonders interessant sind diese Daten für Besitzer von Photovoltaikanlagen. So lässt sich erkennen, zu welchen Zeiten sich die Eigennutzung steigern lässt.
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Smart Meter stellen Verbrauchern auch die technischen Voraussetzungen bereit, um in ihr Verbrauchsprofil einzugreifen. Dies sind in erster Linie Funktionen wie die Lastverschiebung und die Laststeuerung. So lassen sich Geräte mit hohem Verbrauch wie elektrische Heizungen, Warmwasserboiler oder Wasser-Wärmepumpen in Zeiten betreiben, in denen der Strom günstiger ist. Besonders interessant ist dies in Kombination mit dynamischen Stromtarifen. Auf diesem Weg können Verbraucher die Stromkosten senken und flexible Stromtarife zum eigenen Vorteil nutzen sowie die eigene Solarenergie effizienter verbrauchen. Ein dynamischer Verbrauch entlastet gleichzeitig das Stromnetz und verlagert Lastspitzen in Zeiten, in denen viel grüner Strom zur Verfügung steht.

Auch Netzbetreiber können über Smart Meter in den Stromverbrauch und die Einspeisung an einer Verbraucherstelle eingreifen. Über das Einspeisemanagement kann der Netzbetreiber die Leistung einer Photovoltaikanlage senken oder abschalten. Solche dynamischen Anpassungen sind wichtig, um in Zukunft die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Durch die erneuerbaren Energien schwankt die Stromerzeugung oft deutlich, was teure Redispatch-Maßnahmen erforderlich macht.

Durch eine flexible Leistungsanpassung verhindern Smart Meter einen Stromüberschuss sowie lokal überlastete Netze. So entsteht mithilfe der Smart Meter ein flexibles Stromnetz, das sich innerhalb von Sekunden an den aktuellen Verbrauch sowie die produzierten Strommengen anpasst. Im Gegenzug entfällt für Betreiber von PV-Anlagen, die einen Smart Meter besitzen, die 70-Prozent-Leistungsbeschränkung.

Smart Meter sind außerdem in der Lage, rückwärts zu laufen.

  • Damit erfassen die Stromzähler, wenn an der Verbrauchsstelle Strom erzeugt und ins öffentliche Netz eingespeist wird.
  • Smart Meter passen aus diesem Grund optimal zu Haushalten, die mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet sind und phasenweise Strom ins öffentliche Netz abgeben.
  • Dieser Anteil wird ebenfalls erfasst, sodass eine Vergütung der Einspeisung möglich ist.
  • Damit ist es einfacher, die Infrastruktur bei den Zählern in Haushalten mit PV-Anlage aufzubauen.
  • Dies erklärt die frühe Umbaupflicht für Betreiber von PV-Anlagen im Gesetz.

Stufenweise Installation von Smart Metern: Das sieht das Gesetz bis 2032 vor

Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende sieht einen stufenweisen Ausbau der intelligenten Stromzähler vor. In der ersten Stufe, die ab 2025 greift, ist die erste Gruppe betroffen. Jedoch soll und wird der Austausch nicht innerhalb kurzer Zeit erfolgen, sondern über die nächsten Jahre.

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Zu Beginn des Jahres 2028 startet die zweite Phase des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Dann wird die Pflicht zum Einbau von Smart Metern auf Verbraucher erweitert, die einen Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh aufweisen oder eine installierte Stromerzeugungsleistung von mehr als 100 kW haben.
Auch dabei gibt der Gesetzgeber einen stufenweisen Austausch vor. Bis Ende 2028 sollen bei 20 Prozent dieser Verbraucher Smart Meter eingebaut werden, Ende 2030 sollen es 50 Prozent sein. Ab 2032 sollen dann alle Haushalte in Deutschland auf Smart Meter umgerüstet sein.
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