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Whistleblowing: Das Hinweisgeberschutzgesetz

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? Sie erwägen, einen solchen Verstoß bei unserer internen oder einer externen Meldestelle zu melden, damit hier geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können?

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligung zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ein weiteres Herzstück des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität.

Daher bieten wir ihnen die Möglichkeit Verstöße über unseren internen Kanal zu melden:

kontakt@melde-verstoesse.nrw

http://www.rechtsanwalt-w-wahle.de/

Die Informationen werden ausschließlich der Ombudsperson Wehland Wahle übermittelt, wodurch die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, sowie der sonstigen in der Meldung erwähnten Personen gewahrt wird.

Desweiteren haben Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber die Möglichkeit eine externe Meldestelle des Bundes zu nutzen: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Weiterführende Informationen, wie zum Beispiel welche Verstöße gemeldet werden können, finden Sie hier.

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